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1. VERMIETER:
Schloss Mondsee - Kultur- und Veranstaltungszentrum Erwerbs- und Errichtungsgesellschaft
m.b.H. als Eigentümer. Der Tourismusverband MondSeeLand vertritt
den Eigentümer bei Mietvereinbarungen bezüglich den Schlosssälen.
2. MIETER:
Gemäß dem jeweiligen Saalbestellungsauftrag zu den angeführten
Terminen und Mietkosten.
3. ANZAHLUNG:
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in Höhe von 10 % der
angeführten Mietkosten ohne Abzug, jedoch mindestens € 40,--
auf das Konto: Schloss Mondsee Kultur- und Veranstaltungszentrum Konto
Nr. 6668, bei der Raiffeisenbank Mondsee, BLZ 34322
4. RESTZAHLUNG:
Die Restzahlung hat bis spätestens 20 Tage vor dem Veranstaltungstermin
auf das o.a. Konto einbezahlt zu werden.
5. STORNIERUNG:
Die Stornogebühr beträgt bei Stornierung durch den Mieter bis
20 Tage vor dem Termin 10 %, jedoch mindestens € 40,--, bis 10 Tage
50 % und bis 3 Tage 70 % des Mietbetrages.
Der Vermieter oder ein Vertreter kann den Mietvertrag stornieren, wenn
die Mietvorauszahlung nicht termingerecht einlangt, die Veranstaltung
dem Gesetz wiederspricht bzw. Störungen der öffentlichen Ruhe
und Sicherheit zu befürchten sind oder die vermieteten Räume
aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden
können.
6. PROBEN IM SAAL:
Für die erste Probe (auch Auf- bzw. Abbau) bei einem Veranstaltungstag
wird 10 % der Saalmiete verrechnet, jeder weitere Tag ist separat anzumieten.
Für zweitägige Veranstaltungen sind insgesamt zwei Auf- bzw.
Abbautage kostenlos. Für drei Veranstaltungstage und mehr sind max.
drei Tage für den Auf- bzw. Abbau kostenlos. Jeder weitere Tag ist
separat anzumieten. Termine sind mit dem Tourismusbüro abzuklären.
Zusatzkosten für Betreuungspersonal pro Stunde siehe Tarifliste.
7. TECHNISCHE AUSSTATTUNG:
Wie auf Saalbestellung bestätigt.
8. VERÄNDERUNGEN, ERGÄNZUNGEN DER EINRICHTUNGEN:
Nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters unter Beachtung der feuer-
und sicherheitspolizeilichen Vorschriften. Der Mieter haftet.
9. MAXIMALE LAUTSTÄRKE:
85 Dezibel
10. SPERRSTUNDE:
24 Uhr im Festsaal, 1 Uhr in den Säulenhallen bzw. gemäß
Sondervereinbarung. Säulenhallen: Türen und Fenster ab 22.00
Uhr geschlossen halten, Musik Ende 24.00 Uhr, ab 22.00 Uhr reduzierte
Lautstärke.
11. OFFENES LICHT:
Nur nach Genehmigung durch den Restaurantbetreiber Wolfgang Birklbauer,
Hotel Schloss Mondsee und nur auf Tischen (z.B. Kerzen)
12. BETRIEB DER HAUSTECHNIK, AUFSICHT ÜBER DIE RÄUME:
Nur dem Hauspersonal oder Beauftragten des Vermieters gestattet. Den Anweisungen
des Personals ist Folge zu leisten.
13. SAALORDNUNGSDIENSTE, VERÄNDERUNGEN DER BESTUHLUNG:
Seiner Veranstaltung hat der Mieter Saalordnungsdienste (Hilfs-, Kassen-
und Platzanweisungspersonal etc.) diese selbst beizustellen. Die Bestuhlung
darf vor und während der Veranstaltung ohne Genehmigung des Restaurantbetreibers
nicht verändert werden.
14. GASTRONOMISCHE VERSORGUNG:
Im Festsaal, Tagungssaal und Gewölbe ausschließlich durch den
Restaurantbetreiber Wolfgang Birklbauer, Hotel Schloss Mondsee, in den
Säulenhallen individuell. Keine Speisenzubereitung in den Säulenhallen,
auch nicht außerhalb auf Freiflächen, sondern ausschließlich
nur entsprechende Warmhaltung.
15. VERANSTALTUNGSBEWILLIGUNG:
Gemäß dem Oberösterreichischen Veranstaltungsgesetz bei
der Marktgemeinde Mondsee einzuholen.
16. HAFTUNG DES VERMIETERS:
Der Vermieter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht als Haus-
und Grundstückseigentümer.
17. HAFTUNG DES MIETERS:
a) für alle Schäden am Gebäude oder Inventar durch die
Veranstaltung sowie durch Auf- und Abbauarbeiten von Einrichtungsgegenständen
und Dekoration.
b) für Schäden aus der Überschreitung der am Mietvertrag
angegebenen Höchstbesucheranzahl, bzw. durch unzureichende Besetzung
des Ordnungsdienstes.
c) für Schäden, die dem eigenen Personal bzw. den verpflichteten
Künstlern und Mitwirkenden während der Tätigkeit durch
Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher Vorschriften, Mietbedingungen
oder Unaufmerksamkeiten zustoßen.
18. 3 DIENSTSITZE:
Der Mieter hat dem Eigentümer oder seinen Vertretern bei jeder Veranstaltung
drei Dienstsitze bereitzuhalten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wir freuen uns, dass Sie für Ihre Veranstaltung das Schloss Mondsee,
Kultur- und Veranstaltungszentrum gewählt haben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, Folgendes
zu beachten:
1. MELDUNG DER VERANSTALTUNG:
Wir bitten Sie, Ihre Veranstaltung spätestens 14 Tage vor dem Termin
bei der Marktgemeinde Mondsee anzumelden.
2. EINTRITTSKARTEN, EINTRITTSPREISE, VORVERKAUF:
Die verwendeten Eintrittskarten sind von der Marktgemeinde Mondsee vor
Vorverkaufsbeginn zu registrieren. Bitte geben Sie uns die Vorverkaufsstellen
und Eintrittspreise bekannt.
3. PROGRAMM, WERBUNG UND PLAKATE:
Bitte geben Sie rechtzeitig die Programmfolge bekannt. Plakatieren ohne
Genehmigung ist im MondSeeLand bei Strafe verboten. Plakat-Anschlagflächen
sind vorhanden. Bitte geben Sie Ihre Wünsche dem Tourismusverband
bekannt.
4. GASTRONOMIE:
Die Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt im Festsaal,
Tagungssaal und Gewölbe ausschließlich durch den Restaurantbetreiber
Wolfgang Birklbauer, Hotel Schloss Mondsee, in den Säulenhallen individuell.
Keine Speisenzubereitung in den Säulenhallen, auch nicht außerhalb
auf Freiflächen, sondern ausschließlich nur entsprechende Warmhaltung.
5. BLUMENSCHMUCK, DEKORATION UND GARDEROBE:
Bitte geben Sie uns Ihre Wünsche und Vorhaben bekannt.
6. V.I.P.:
Werden von Ihnen prominente Vertreter des öffentlichen Lebens, von
Behörden, von Kunst und Wissenschaft oder von Organisationen eingeladen,
bitten wir um entsprechende Information.
Wir wünschen Ihrer Veranstaltung einen ausgezeichneten Erfolg
und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.
Eigentümer:
Schloss Mondsee Kultur- und Veranstaltungszentrum GesmbH.
Marktplatz 14
A-5310 Mondsee
Informationen und Reservierungen:
Rechnungsanschrift:
SALA SCHLOSS MONDSEE
KIENESBERGER GERALD
Schlosshof 8
5310 Mondsee -
AUSTRIA
UID: ATU 45724300 |
Büro/Versandadresse:
SALA SCHLOSS MONDSEE
Herzog Odilo Strasse 25
5310 Mondsee -
AUSTRIA
Mail: office@sala-mondsee.at
www.mondsee-kongress.at
Telefon: +43 6232 5100
Handy Gerald Kienesberger +43 664 4112282 |
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